Pro Jahrgang gibt es eine Immersionsklasse (immer im Profil Wirtschaft und Recht). Der Lehrgang richtet sich in erster Linie an nicht-muttersprachliche Schüler*innen, die bereit sind, den Mehraufwand für den vertieften Spracherwerb und den immersiven Fachunterricht zu leisten. Besonders gute Englischkenntnisse sind also keine Voraussetzung. Native Speakers sind grundsätzlich zugelassen, der Lehrgang ist aber nicht für sie konzipiert.
Als massgebendes Aufnahmekriterium gilt der Notendurchschnitt in den Fächern Deutsch und Mathematik. Hier sind bei Schüler*innen aus der Sekundarstufe die Noten der Aufnahmeprüfung bzw. bei Schüler*innen aus dem Untergymnasium die Erfahrungsnoten des Februar-Zeugnisses massgebend. Zusätzlich möchte die Schulleitung ein Motivationsschreiben, in dem Sie unter anderem darlegen, weshalb Sie die Immersionsklasse besuchen möchten.
Ob eine interessierte Person in den zweisprachigen Lehrgang aufgenommen wird, entscheidet die Schulleitung.